Mieter muss auf Zahlungsschwierigkeiten hinweisen
Das Landgericht Bonn hat einem Vermieter das Recht zugestanden, ein Mietverhältnis wegen arglistiger Täuschung anzufechten, weil über das Vermögen des Mieters ein Insolvenzverfahren eröffnet und dessen letztes Mietverhältnis wegen Zahlungsrückständen beendet wurde. Der Mieter hätte - so die vermieterfreundliche Entscheidung - von sich aus auf seine angespannten Vermögensverhältnisse hinweisen müssen.
Urteil des LG Bonn vom 16.11.2005
6 T 312/05 und 6 S 226/05
NJW-RR 2006, 381