Vertragsausfertigungsgebühr für Mietvertrag

Mieter sind nicht verpflichtet, ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung eine "Vertragsausfertigungsgebühr" für den Mietvertrag zu bezahlen.

Sachverhalt: Eine Mieterin hatte rund 152 Euro Gebühr für die Erstellung des Mietvertrages gezahlt. Anschließend verklagte sie aber die Hausverwaltung auf eine Rückzahlung.

Der Hamburger Amtsrichter gab ihr Recht. Hierbei handele es sich um eine versteckte Maklergebühr, die weder dem Eigentümer noch dem Verwalter zustehe, argumentierte der Richter. Die in Zusammenhang mit dem Vorteil der Vertragsgestaltung anfallenden Kosten hat der Vermieter zu tragen (Amtsgericht Hamburg, Az. 711 C 36/04, Urteil vom 14.11.2004).

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