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- Ratgeber zum Wohnraummietrecht
... Jeder gut gestaltete und sorgfältig durchdachte Vertrag, so auch der Mietvertrag für Wohnraum, gewährleistet, dass Streit zwischen den Mietvertragsparteien vermieden wird. Kommt es dennoch zu Auseinandersetzungen, so ist es wichtig, dass durch einen gut durchdachten Mietvertrag die Interessen des Vermieters optimal gewahrt sind. Die veröffentlichte Rechtsprechung zum Wohnraummietrecht ist unermesslich, Monat für Monat werden neue Gerichtsentscheidungen verkündet. Zu allen Rechtsfragen des Wohnungsmietrechts gibt es ...
- Insolvenzverfahren im Mietrecht / Insolvenzrecht
... 1. Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren 2. Gewerberaummietverhältnisse in der Insolvenz 3. Wohnraummietverhältnisse in der Insolvenz Das Insolvenzrecht soll im Dienste des sozialen Friedens eine Gesamtvollstreckung gegen einen insolventen Schuldner ermöglichen. Hierfür ist die Chancengleichheit der Gläubiger nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein entscheidendes Kriterium. 1. Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren Das Gesetz kennt das Regelinsolvenzverfahren und das Verbraucherinsolvenzverfahren. ...
- Der optimale Gewerbemietvertrag
... Vertrag kommt von vertragen, so jedenfalls sagt es der Volksmund. Diese Weisheit sollte jeden Vermieter motivieren, bei Abschluss des Mietvertrages diesen sorgfältig mit dem Mieter zu verhandeln und sodann in die rechte Form zu gießen, ihn in die Schublade legen, dort belassen, um sich anschließend mit seinem Vertragspartner zu vertragen. Häufig wird die Frage gestellt, welcher Vertrag für die Vermietung gewerblicher Räumlichkeiten optimal ist. Im Regelfall ist der Vermieter gut beraten, den Gewerbemietvertrag des ...
- Schönheitsreparaturen im Mietvertrag (Kosten für Renovierung)
... Der Begriff "Schönheitsreparaturen" ist übrigens etwas irreführend, denn in der Regel handelt es sich nicht um Reparaturen, sondern um Renovierungen. Nach § 535 Abs. 1 S. 2 BGB ist grundsätzlich der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Abnutzungen, die lediglich durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache eingetreten sind, hat der Mieter nicht zu vertreten ( § 538 BGB ). Von dieser gesetzlichen Regelung wird jedoch zumeist abgewichen und im ...
- Mietrechtsreform: Kündigung, Zeitmietvertrag
... Die Vorschriften zum Mietrecht sind seit dem 1. September 2001 in den §§ 535 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches zusammengefasst worden. Dieser Teil des BGB wurde strukturiert in allgemeine Vorschriften, die für alle Mietverhältnisse gelten, es folgen Mietverhältnis über Wohnraum und Mietverhältnis über andere Sachen (also insbesondere Gewerberaummietverhältnisse). Danach kommen die Regelungen zum Pachtvertrag und zum Landpachtvertrag. Dabei sind auch zahlreiche inhaltliche Änderungen zum Mietvertrag eingeflossen, die ...
- Rechte und Pflichten im Mietvertrag
... Auszug aus Artikel zu Mietrecht bei Finanztip.de: Finanztip.de Keine Gewähr für Richtigkeit ...
- Abtretung vom Mietzins
... Der isolierten Abtretung von Mietzinsansprüchen ohne gleichzeitige Übernahme der Pflichten aus einem Mietvertrag steht weder der Schutzzweck des 571 BGB alter Fassung (heute: § 566 BGB ) noch die enge Verknüpfung von Rechten und Pflichten aus dem Mietvertrag entgegen. BGH, Urteil vom 02.07.2003, Aktenzeichen XII ZR 34/02 Forderungen, so auch auf Miete, sind grundsätzlich übertragbar. Nur in Ausnahmefällen ist die Übertragbarkeit ausgeschlossen, hinzuweisen bleibt z.B. auf die Regelung des § 399 Halbsatz 1 BGB . Eine ...
- Nachmieterklausel im Gewerbemietvertrag
... Geschäftszweck des Nachmieters kein wichtiger Grund zur Ablehnung vorliegt. bedeutet, dass der bisherige Mieter bei Übertragung des Mietverhältnisses auf den Nachmieter aus dem Mietverhältnis ausscheidet und der Nachmieter eintritt, und zwar mit allen Rechten und Pflichten. Hierauf weist der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 16.02.2005 (Aktenzeichen XII ZR 162/01) hin. Die Übertragung der Mieterstellung muss allerdings mit allen Rechten und Pflichten und vor allem im bisherigen Umfang erfolgen. Hiervon kann zum ...
- Ratgeber zu Untervermietung (Rechte und Pflichten)
... Das Wichtigste in Kürze Will ein Mieter von Wohnraum untervermieten, so muss er dazu die Erlaubnis seines Vermieters einholen. Allerdings gibt ihm das Gesetz durch § 553 Absatz 1 BGB einen Anspruch auf die Untervermietung für einen Teil des Wohnraumes, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat. Lehnt der Vermieter ohne berechtigten Grund in der Person des Untermieters ab, besteht sogar ein Sonderkündigungsrecht des Mieters. Einer Untervermietung der ganzen Wohnung muss der Vermieter nicht zustimmen. Voraussetzung ...
- Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung
... Mietverhältnis. Der Eigentümer vermietet an den gewerblichen Zwischenmieter, der wiederum an den Endmieter weitervermietet und damit in einer Zwitterstellung steht, das heißt er ist sowohl Mieter wie auch Vermieter. Im Verhältnis zu seinem Vermieter hat er die Rechte und Pflichten eines Mieters, im Verhältnis zum Untermieter, dem Endmieter, die Rechte und Pflichten eines Vermieters. Dem Gesetz lässt sich kein Anhaltspunkt dafür entnehmen, dass für den Anwendungsbereich des § 544 BGB a.S. etwas anderes gelten solle. § ...
- Mangelbeseitigung nach Veräußerung
... sondern gegen den Grundstückserwerber. Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.02.2005, Aktenzeichen VIII ZR 22/04 Der Erwerber eines Grundstücks tritt mit dem vollendeten Eigentumserwerb an die Stelle des Vermieters in die sich aus dem Mietvertrag ergebenden Rechte und Pflichten ein. Der Grundstückserwerber ist hinsichtlich der mietvertraglichen Rechte und Pflichten nicht Rechtsnachfolger des Veräußerers. § 566 Absatz 1 BGB ordnet vielmehr einen unmittelbaren Rechtserwerb kraft Gesetzes als Folge und ab dem Zeitpunkt des ...
- Kein Rückzahlung der Kaution eines früheren Mieters vom neuen Eigentümer
... Wer ein Mietshaus kauft, muss die bestehenden Mietverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten fortführen. Frühere Mieter können von dem Käufer aber nicht die Zahlung einer noch ausstehenden Kaution verlangen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4. April 2007 (AZ: VIII ZR 219/06) weist die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Nachdem der bisherige Vermieter insolvent geworden war und das Haus unter Zwangsverwaltung stand, kündigte ein Mieter ...
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