Pflichten der Vertragsparteien: Durch den Mietvertrag werden Haupt- und Nebenpflichten der Parteien begründet: Hauptpflicht des Vermieters ist die Überlassung der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch und die Gewährleistung dieses Rechts über die gesamte Mietzeit und die Zahlung des vereinbarten Mietzinses. Die Nebenpflichten ergeben sich aus der Natur der Sache und sind nicht abschließend. Nebenpflichten des Vermieters sind z.B. die Instandhaltungspflicht und die Pflicht zum Ersatz von Aufwendungen des Mieters. Die Mängelanzeigepflicht und die Sorgfalts (bzw. Obhuts-) -pflicht sind Nebenpflichten des Mieters.
Mietzeit (Mietdauer): Fehlt eine Vereinbarung, beginnt die Mietzeit mit Vertragschluss. Ansonsten beginnt und endet das Mietverhältnis zu den im Vertrag genannten Terminen.
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