Kaution für Mietwohnung

Eine Kaution ist vom Vermieter grundsätzlich verzinslich anzulegen. Beim Auszug sollte sich der Mieter vom Vermieter schriftlich bestätigen lassen, daß die Wohnräume in vertragsgemäßen Zustand freigemacht worden sind. Ein solches Abnahmeprotokoll beschleunigt die Rückzahlung der Kaution und läßt auch kein Einbehaltungsrecht des Vermieters zu. Das Ablesen des Wasser- und Stromzählers sollte man auch nicht vergessen.
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