Kaution für Mietwohnung
Eine Kaution ist vom Vermieter grundsätzlich verzinslich
anzulegen. Beim Auszug sollte sich der Mieter vom Vermieter schriftlich
bestätigen lassen, daß die Wohnräume in vertragsgemäßen
Zustand freigemacht worden sind. Ein solches Abnahmeprotokoll
beschleunigt die Rückzahlung der Kaution und läßt
auch kein Einbehaltungsrecht des Vermieters zu. Das Ablesen des
Wasser- und Stromzählers sollte man auch nicht vergessen.