Untervermietung als Trick bei Zeitmietvertrag?
Bei einer Untervermietung stellt der Mieter einen Untermieter. Die Schlüsselfrage ist, ob der Vermieter den
Antrag auf Untervermietung ablehnen darf. Lehnt der Vermieter den Untermieter ohne Darlegung plausibler Gründe ab, so
ist dies ein außerordentlicher Kündigungsgrund für den Zeitmietvertrag (LG Berlin, AZ 64S 259/96).
Die Untervermietung bildet daher einen Ausweg, um möglichst schnell aus einem Zeitmietvertrag herauszukommen,
wenn der Mietvertrag keine Nachmieterklausel vorsieht und auch keine anderen außerordentlicher Kündigungsgrunde
gegeben sind.
Bei Untervermietung ohne Erlaubnis des Vermieters stehen die Einnahmen aus der Untervermietung
zwar dem Mieter zu. Der Vermieter hat aber praktisch ein fristloses Kündigungsrecht, ggf. ist der Mieter vorher noch abzumahnen
(BGH XII ZR 194/93).
Tipp: Zunächst sollte jedoch das Gespräch mit dem Vermieter gesucht werden. Manchmal hielt auch die Vereinbarung
einer kleinen Kostenvergütung wegen des vorzeitigen Ausstiegs aus dem Vertrag.