Strategie des Vermieters bei Untervermietung
Die Aufnahme eines Untermieters liegt nur selten im Interesse des Vermieters. Da die Interessen von Hauptmieter und Vermieter hier zumeist konträr verlaufen, neigen Vermieter dazu, den Mieter von der Untervermietung abzubringen. Nachstehend werden einige Punkte aufgelistet, die Vermieter gern bei einer beabsichtigten Untervermietung ins vorbringen.
- Verweigerung der Zustimmung, weil die Räumlichkeiten durch einen zusätzlichen Mieter überbelegt sind
- Zustimmung erfolgt immer personen- und zeitbezogen. Zustimmung des Vermieters muss bei jedem neuen Untermieter eingeholt werden.
- für Hauptmieter wird kein Gewohnheitsrecht begründet
- Fristlose Kündigung nach erfolgter Abmahnung bei unerlaubter Untervermietung
- Kontrolle vorgetäuschter Untervermietung: Mieter auffordern, den Namen und die Anschrift des beabsichtigten Untermieters zu nennen, Mieter auf mögliche Rechtsfolgen einer vorgetäuschten Untervermietung aufmerksam machen,
- Nachweispflicht des Hauptmieters, dass der restliche Teil der Wohnung für den Mieter nach wie vor den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen darstellt (LG Berlin, 61 S 90/81). Dies ist ein probates Argument gegen den Hauptmieter, falls dieser pro forma ein Zimmer in der Wohnung behält und die restlichen Räume der Wohnung einem Untermieter überlässt.