Mieter haben kein Recht auf Sichtschutz
Plötzlich war der Sichtschutz weg - Mieter eines Hauses oder
einer Wohnung mit Garten müssen sich darauf einstellen, dass
ein Vermieter im Rahmen einer ordnungsgemäßen Instandhaltung
Pflanzen bei Erreichen einer bestimmte Höhe oder bei
ungepflegtem Aussehen auch beseitigen darf.
Die Vermieterin hatte rund drei Meter hohe schon recht
ungepflegt wirkende Tannen abgeholzt und durch junge kleinere
Bäume ersetzt. Die Mieter waren schockiert, da sie nun keinen
Sichtschutz zu dem neben dem Garten verlaufenden Fußweg mehr
hatten. Sie forderten daraufhin von der Vermieterin die
Anpflanzung von neuen, mindestens 2,5 Meter hohen Bäumen oder
das Anbringen eines gleichwertigen Sichtschutzes. Das Amtsgericht
Dortmund gab jedoch der Vermieterin Recht (Az. 125 C 9966/03).