Mieter haben kein Recht auf Sichtschutz

Plötzlich war der Sichtschutz weg - Mieter eines Hauses oder einer Wohnung mit Garten müssen sich darauf einstellen, dass ein Vermieter im Rahmen einer ordnungsgemäßen Instandhaltung Pflanzen bei Erreichen einer bestimmte Höhe oder bei ungepflegtem Aussehen auch beseitigen darf.

Die Vermieterin hatte rund drei Meter hohe schon recht ungepflegt wirkende Tannen abgeholzt und durch junge kleinere Bäume ersetzt. Die Mieter waren schockiert, da sie nun keinen Sichtschutz zu dem neben dem Garten verlaufenden Fußweg mehr hatten. Sie forderten daraufhin von der Vermieterin die Anpflanzung von neuen, mindestens 2,5 Meter hohen Bäumen oder das Anbringen eines gleichwertigen Sichtschutzes. Das Amtsgericht Dortmund gab jedoch der Vermieterin Recht (Az. 125 C 9966/03).

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