Der Mieter hatte im Urteilsfall sein Fahrzeug im Hofraum einer Wohnanlage geparkt. Bei einem Sommersturm wurde der im Hof aufgestellte Abfallcontainer durch eine starke Windböe gegen den Wagen gedrückt. Darauf forderte der Mieter seinen Vermieter auf, ihm den entstandenen Schaden von fast 2.500 Euro zu ersetzen. Dieser hätte nicht für die Standsicherheit der Mülltonne gesorgt. Der Vermieter argumentierte jedoch, dass der auf vier Rollen stehende Container mit der betätigten Pedalbremse sicher abgestellt gewesen sei.
Das Gericht gab dem Vermieter Recht. Zwar sei dieser verpflichtet, sein Gebäude inklusive Außenanlagen so zu unterhalten, dass es ohne Gefährdung anderer den zu erwartenden Witterungseinflüssen standhalte. Dieser Pflicht sei der Vermieter aber in diesem Fall durch die arretierte Pedalbremse nachgekommen. Die Verkehrssicherungspflicht des Vermieters dürfe nicht überspannt werden, so das Landgericht Coburg (LG Coburg, 33 S 38/06).
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