Kündigung gegenüber Mieteranwalt

Hat ein Mieter einem Rechtsanwalt eine Prozessvollmacht zur Abwehr der vom Vermieter erhobenen Räumungsklage erteilt, so ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs davon auszugehen, dass der beauftragte Anwalt auch zum Empfang einer im Rahmen des Rechtsstreits vom Vermieter erklärten Kündigung berechtigt ist. Eine derartige Kündigung ist dann gegenüber dem anwaltlich vertretenen Mieter wirksam zugegangen.

Ist die dem Anwalt erteilte Vollmacht durch seinen Mandanten beschränkt, muss dies für den Vermieter erkennbar offen gelegt werden.

Beschluss des BGH vom 23.02.2000 XII ZR 77/98 NJW-RR 2000, 745

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