Schadensersatzansprüche infolge starken Rauchens

Das Amtsgericht Tuttlingen und das Landgericht Paderborn entschieden, dass ein Vermieter von seinem Mieter Schadensersatz verlangen kann, wenn sich infolge dessen übermäßigen Nikotingenusses die Tapeten stark verfärbt und sogar von den Wänden gelöst haben. Ebenso judizierte das Amtsgericht Magdeburg in einem vergleichbaren Fall, in dem sich der Teppichboden der angemieteten Wohnung durch das starke Rauchen des Mieters derart verfärbte, dass auch nach einem Reinigungsvorgang ohne weiteres erkennbar blieb, wo die Möbel gestanden waren.

Hinweis: Die Frage, ob starkes Rauchen des Mieters als vertragswidriger Mietgebrauch anzusehen ist, ist in der Rechtsprechung umstritten. So vertritt beispielsweise das Landgericht Köln (Aktenzeichen: 1 S 307/90 und 9 S 188/98) die Auffassung, starkes Rauchen gehöre zur freien Willensgestaltung eines jeden Menschen.

Urteil des AG Tuttlingen

1 C 52/99 - Hausbesitzer Zeitung 12/2000, Seite 11

Urteil des LG Paderborn vom 23.03.2000

1 S 2/00 – MDR 2000, 878

Urteil des AG Magdeburg vom 19.04.2000

17 C 3320/99 - NJW Heft 26/2000, Seite III

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