Mietminderung wegen Schadstoffbelastung durch Parkettklebstoff
Muss ein Mieter auf Veranlassung des Vermieters den frisch verlegten Parkettboden in der Mietwohnung täglich feucht wischen und die Wohnung häufig lüften, um so die von dem Parkettklebstoff ausgehende Schadstoffbelastung zu verringern, rechtfertigt dies eine Mietminderung um 15 Prozent.
Urteil des AG Frankfurt a. M. vom 01.02.2000
33 C 1389/99-67
NJW-RR 2001, 9
|
|
|
|