Mietminderung, Schadstoffbelastung, Parkettklebstoff
Mietminderung wegen Schadstoffbelastung durch Parkettklebstoff
Muss ein Mieter auf Veranlassung des Vermieters den frisch verlegten
Parkettboden in der Mietwohnung täglich feucht wischen und die
Wohnung häufig lüften, um so die von dem Parkettklebstoff
ausgehende Schadstoffbelastung zu verringern, rechtfertigt dies eine
Mietminderung um 15 Prozent.
Urteil des AG Frankfurt a. M. vom 01.02.2000
33 C 1389/99-67
NJW-RR 2001, 9
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