Versorgungssperre gegenüber unbefugtem Untermieter
Hat der Vermieter von Gewerberäumen eine Untervermietung durch den Mieter nicht genehmigt, kann er nach erfolgter Kündigung die Räumung des Objekts verlangen. Das Landgericht München hielt es jedoch nicht für rechtens, den Untermieter durch Abklemmen des Stroms zum Auszug zu bewegen, obwohl der Untermieter die Miete und auch die Betriebskosten bereits mehrere Monate vollständig und rechtzeitig an den Vermieter überwiesen hatte.
Urteil des LG München I vom 09.06.2005
26 O 8764/05
Handelsblatt vom 28.09.2005