Darf ich auf meinem Balkon Wäsche trocknen?

Das ist selbstverständlich ebenfalls gestattet. Weder Mitmieter noch Vermieter dürfen sich über auf dem Balkon aufgehängte Wäsche aufregen (LG Nürnberg-Fürth, WM 90, S. 199). Etwas anderes kann höchstens gelten, wenn auf Ihrem Balkon permanent Wäsche sichtbar aufgehängt ist. Handelt es sich aber dabei beispielsweise nur jeweils um ein oder zwei Handtücher, so wird Ihnen das mit Sicherheit niemand verbieten können.

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