In einem Fall vor dem Amtsgericht Frankfurt/Oder wollte ein Mieter seine Miete kürzen, da ihm die leerstehenden Nachbarwohnungen durch die ausgekühlten Wände angeblich höhere Heizkosten verursachten.
Dem widersprach jedoch der Richter. Grundsätzlich habe ein
Mieter keinen Anspruch darauf, dass die Wohnungen unter, über
und neben seiner bewohnt und damit auch beheizt sind. Die
Tatsache eines Wohnungsleerstand in einem größeren Mietshaus
gehöre nun mal zum normalen Lebensrisiko. Höhere Heizkosten
beeinträchtigen zudem die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung
nicht (Amtsgericht Frankfurt/Oder Az. 2.5 C 1002/04).
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