Domainübertragung sittenwidrig?

In Streitigkeiten um net und com-Domains taucht immer wieder das Phänomen auf, dass solche Domains nach einer Abmahnung vom Domaininhaber an einen Dritten verkauft werden. Der Verkauf dient häufig dazu, den Rechteinhaber dauerhaft von der Nutzung der Domain auszuschließen. Allerdings ist der Abgemahnte durch den Verkauf der Domain nicht aus dem Schneider. Erfolgt die Veräußerung ausschließlich mit dem Ziel, dem Rechteinhaber die Verwirklichung seiner Rechte zu erschweren, ist der Verkauf der Domain sittenwidrig. Hypothetisch müsste die Domain daher wieder auf den Abgemahnten übertragen werden. Die alte Situation wäre damit wieder hergestellt.

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RA A. Zimmermann bei Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
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