Auszug aus Stadtplan auf eigener Website

Häufig findet sich auf Sites die Rubrik „Und so finden Sie uns“. Neben einer Anfahrtsbeschreibung wird meistens auch ein Kartenausschnitt bereit gehalten. Grundsätzlich handelt es sich bei Landkarten und Stadtplänen um urheberrechtlich geschützte Werke.

Wer ohne Genehmigung des Verlages eine Stadtplan in seine Site einbindet, verletzt die Urheberrecht bzw. Verwertungsrechte des Verlags, der die Stadtplan herausgibt. In diesem Zusammenhang ist es unerheblich, dass in der Regel nur ein kleiner Ausschnitt aus der gesamten Karte verwendet wird.

RA A. Zimmermann bei Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
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