Hinweis: Es handlet sich zwar um einen nicht mehr aktuellen Archivbeitrag. Der Inhalt ist in der Tendenz aber noch gültig.
Wer die Anzahl der Besucher auf seiner Homepage steigern möchte, überlegt sich bereits bei der Programmierung, welche keywords er in das meta-tag seiner Webseite einträgt, da Suchmaschinen diese Stichwörter als Suchbegriffe indizieren. Hierbei ist Vorsicht geboten, wie ein Urteil des Landgerichts Mannheim zeigt.
Im konkreten Fall hatte die Klägerin ihren geschützten Firmennamen in das Suchformular von Alta Vista eingegeben. Es wurden zehn links gefunden, von denen einer auf die Webseiten eines Konkurrenten verwies. Daraufhin mahnte die Klägerin das Konkurrenzunternehmen ab und forderte zur Unterlassung dieses Verweises auf, was die Beklagte ablehnte.
Das Landgericht Mannheim verurteilte die Beklagte zur Unterlassung des links, wegen unzulässiger Benutzung einer fremden Marke bzw.. geschäftlicher Bezeichnung sowie wegen Irreführung. Nach Auffassung des Gerichts ist es unerheblich, ob die Beklagte diesen link selbst veranlasst hat, da sie den link jedenfalls für ihre Zwecke ausnutzt und auch die Möglichkeit hat, den link zu unterbinden.
Diese Argumentation des Gerichts ist bedenklich, da einerseits zugunsten der Beklagten unterstellt wird, dass sie diesen link nicht selbst veranlasst hat und sich der fremde Name auch nirgends in der Webseite der Beklagten wiederfindet, andererseits aber zugestanden wird, dass es zu einer baldigen Neuindizierung nur dann kommen kann, wenn das entsprechende Stichwort entweder als Domain-Adresse verwendet wird oder in der Homepage benutzt wird. Da beides bei der Beklagten nicht der Fall sei, müsste die Beseitigung des links durch "Alta Vista" dazu führen, dass dieser link dauerhaft entfiele. Dieser Denkansatz ist widersprüchlich. Wenn eine Neuindizierung durch den Alta Vista-Spider nicht möglich ist, weil der Firmenname in den Pages der Beklagten nirgendwo verwendet wird und wurde, dann hätte es nie zu einer Erstindizierung kommen können.
Es war im vorliegenden Fall wohl so, dass das beklagte Unternehmen den geschützten Begriff als keyword in das meta-tag ihrer Homepage eingebunden hatte. Gerade dies wurde aber vom Gericht nicht geprüft.
Weil es bei Suchabfragen sehr häufig vorkommt, dass Suchergebnisse ausgeworfen werden, die mit der Eingabe nichts gemein haben, könnte die Entscheidung eine Welle weiterer Prozesse auslösen.
Auf private Homepages wirkt sich dieses Urteil im übrigen nicht aus, weil die einschlägigen Rechtsvorschriften des Markengesetzes und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb nur für den geschäftlichen Verkehr gelten.
| AFS Rechtsanwälte bei Finanztip.de Keine Haftung |
|
|