Können Bankaufträge bzw. Bankgeschäfte eigentlich auch per e-mail erledigt werden und wer trägt das Risiko, wenn die e-mail des Kunden bei der Bank nicht ankommt oder wenn die E-mail von der Bank nicht oder zu spät gelesen wird?
Es ist grundsätzlich denkbar, Bankgeschäfte via e-mail abzuwickeln, da rechtsgeschäftliche Erklärungen prinzipiell in beliebiger Form abgegeben werden können.
Das Risiko dafür, dass die e-mail des Kunden tatsächlich bei der Bank ankommt, trägt der Kunde. Bei einer Bankanweisung handelt es sich um eine sogenannte empfangsbedürftige Willenserklärung, die erst mit Zugang wirksam wird. Die Beweislast für den Zugang liegt beim Erklärenden, also beim Kunden.
Anders sieht es aus, wenn die Bank die e-mail nicht oder nicht rechtzeitig liest. Sofern die Bank ihren Kunden die Abwicklung von Bankgeschäften per e-mail anbietet, ist sie verpflichtet, ihren elektronischen Briefkasten, ebenso wie den herkömmlichen, mindestens einmal am Tag zu leeren. Gelangt die Mail des Kunden innerhalb der Geschäftszeiten in den elektronischen Briefkasten der Bank bzw. auf den Mail-Server und ist somit jederzeit abrufbar, gilt sie in diesem Zeitpunkt als zugegangen. Entsteht dem Kunden also ein Schaden dadurch, dass die Bank die E-mail nicht oder nicht rechtzeitig liest, so geht dies zu Lasten der Bank.
Die Erledigung von Bankgeschäften mittels
unverschlüsselter elektronischer Post sollte man sich
wegen der Unsicherheiten und Risiken, die das Medium
E-mail in sich birgt, allerdings gut überlegen. Aus
diesem Grunde bieten die Banken ja gerade die
Möglichkeit des Homebanking an. Hier darf man zumindest
darauf vertrauen, dass ein gewisser Sicherheitsstandard
eingehalten wird.
RA Thomas Stadler
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