Dürfen säumige Schuldner im Internet an den Pranger gestellt werden?
Unternehmen mit schlechter Zahlungsmoral im Internet publik machen - das war das erklärte Geschäftsmodell der Initiatoren von www.schuldnerspiegel.de. Nachdem ihnen das vom Oberlandesgericht Rostock wegen der damit verbundenen Prangerwirkung der betroffenen Unter-nehmen verboten worden war, zogen sie vor das Bundesverfassungsgericht. Doch die Karlsruher Richter wiesen die Verfassungsbeschwerde ab (Aktenzeichen: 1 BvR 622/01). Begründung: Der Rechtsweg sei noch nicht erschöpft. Das Unterlassungsgebot war nämlich im einstweiligen Verfügungsverfahren ergangen. Konsequenz: Die Schuldnerspiegel-Verantwortlichen müssen erst einmal im Hauptsacheverfahren Klage erheben und den gesamten Rechtsweg über drei Instanzen bis hin zum Bundesgerichtshof durchlaufen. Danach könnte der Fall wieder auf dem Schreibtisch der Verfassungsrichter landen. Doch das dürfte Jahre dauern. Dass das Unternehmen dadurch existenziell gefährdet sein könnte, ist für die Karlsruher Richter eher ne-bensächlich. Denn: 'Die Nutzung des erst im Aufbau befindlichen und daher mit erheblichen rechtlichen Unsicherheiten verbundenen Internet für eine neuartige, Dritte gezielt in ihren grundrechtlich geschützten Positionen belastende Tätigkeit, ist mit einem rechtlichen Risiko verbunden.'
Ratgeber Recht: medienrecht