Genießen auch Ortsteile im Internet Namensschutz?
Grundsätzlich nein. Richtig sauer ist die Stadt Glücksburg an der Ostsee. Sie kommt einfach nicht an die Domain-adresse www.sandwig.de heran, obwohl so einer ihrer Ortsteile heißt. Eine Privatperson, die noch nicht einmal Sandwig heißt, war einfach schneller und hatte die Domain registrieren las-sen. Was die Gemeinde wohl insbesondere ärgerte, war die Tatsache, dass der Domaininhaber auf seiner Website keine wirklichen Inhalte zu bieten hatte - außer ein Foto von Sandwig und einem Hinweis auf die Stadt Glücksburg selbst. Der Adresshalter könne schließlich eine andere Domain - etwa in Kombination mit seinem Vornamen - beantragen. Die Registrierung www.sandwig.de sei wegen Namensanmaßung unzulässig. Doch die Klage vor dem Landge-richt Flensburg brachte den Stadtvätern kein Glück. Das Gericht entschied: 'Es steht jedermann frei, eine Internetdomain auch unter einem anderen als dem eigenen Namen anzumelden. Darin liegt keine Namensanmaßung, wenn es sich nicht um einen besonders auffallenden Na-men handelt.' (Az.: 2 O 351/01). Dass Sandwig ein Stadtteil von Glücksburg ist, dürfte dem durchschnittlichen Internetnutzer kaum bekannt sein, meinten die Flensburger Richter. Eine Durchbrechung des Prioritätsgrundsatzes bei der Domainregistrierung komme deshalb nicht in Betracht.
Ratgeber Recht: medienrecht