Darf ein Anwalt sein Honorar via Internet per Kreditkarte einziehen?
Unter der Domain www.rechtsratgeber.de hatte ein Hamburger Anwalt seinen Mandanten die Möglichkeit eröffnet, die anfallenden Anwaltsgebühren einfach per Kreditkarte zu zahlen. Das rief sofort die Konkurrenz auf den Plan. Damit verstoße der Anwalt gegen seine Verschwiegenheitspflicht. Stimmt nicht, urteilte das Landgericht Hamburg (Az.: 312 O 512/00). Die Geheimhaltungspflicht des Anwalts werde durch diese Zahlungsmodalität in keiner Weise beeinträchtigt. Der Mandant, der in die Kreditkartenzahlung einwillige, gebe damit freiwillig bestimmte Informationen an das Kreditkarteninstitut preis. Schließlich könne der Mandant seinen Anwalt auch sonst von der Verschwiegenheitspflicht und der Geheimhaltung des Mandatsverhältnisses entbinden.
Ratgeber Recht: medienrecht