Dürfen Mobilfunkanbieter für den Einzelgesprächsnachweis eine Bearbeitungsgebühr berechnen?
Nein, sagt das Landgericht Flensburg (Az.: 2 O 339/98). Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telefonanbieters, die für die Einrichtung eines Einzelgesprächsnachweises eine Bearbeitungsgebühr vorsieht, ist danach unwirksam. Der Verbraucherschutzverein hatte gegen eine entsprechende Vorgehensweise der Firma MobilCom geklagt und vom LG Flensburg Recht bekommen. Gesetzlich vorgesehen sei nämlich, dass der Einzelverbindungsnachweis den Kunden unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. Dieser Regelung liefe es zuwider, wenn der Anbieter die entstehenden Kosten in Form einer 'Einrichtungsgebühr' doch wieder auf den Kunden abwälzen würde.
Ratgeber Recht: medienrecht