Handy und Prepaid-Karte: Muss in der Werbung auf eine 'Sim-Lock'-Sperre gesondert hingewiesen werden?

Käufer von Prepaid-Mobiltelefonen müssen auf Verpackungen oder in der Werbung nicht gesondert darauf hingewiesen werden, dass ihr Handy eine technische Sperre enthält. Der so genannte 'Sim-Lock' verhindert, dass die Kunden nach dem Aufbrauchen des Kartenguthabens einfach zu einem anderen Netzanbieter wechseln. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts München wissen die Verbraucher mittlerweile, dass sich die zumeist subventionierten Handypreise nur durch Abschluss eines langfristigen Netzkartenvertrages für die Hersteller rechneten. Gleiches müsse auch für die Kombination von Handy und Prepaidkarte gelten (Az.: 29 U 3930/01). In dem entschiedenen Fall lag das Angebot für das Prepaid-Handy bei 75 Euro - inklusive Startguthaben von 12,50 Euro.

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