Kein automatischer Markenübergang bei Betriebsübernahme

Wer einen Betrieb erwirbt, sollte unbedingt klarstellen, dass ihm auch die mit dem Unternehmen verbundenen Marken mitübertragen werden.

Die zu einem Geschäftsbetrieb gehörende Marke geht auf den Käufer, der den Geschäftsbetrieb gepachtet hatte und später im Wege der Zwangsversteigerung die Betriebsgrundstücke sowie Zubehör, nicht aber die Marke erwirbt, nicht schon dadurch über, dass er an derselben Örtlichkeit mit dem Betreiben eines dem bisherigen entsprechenden Geschäfts fortfährt und die angesprochenen Kundenkreise deshalb von einer tatsächlichen Kontinuität des Markennamens (hier Hotel- und Freizeitanlage "Dorf Münsterland”) ausgehen.

Urteil des BGH vom 09.06.2004
I ZR 31/02
MDR 2004, 1309

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