Aus unserer Reihe Markenspekulanten unterwegs: Tauziehen um Internet-Domainnamen der Rennstrecke Lausitzring

Kaum war die Rennstrecke 'Eurospeedway Lausitz' im August 2000 eröffnet worden, meldete sich bei der Lausitzring-Betriebsgesellschaft telefonisch ein Markenhändler. Er habe sich die Internet-Domainnamen 'eurospeedway.org' und 'eurospeedway.net' registrieren lassen, teilte er mit, was die Betriebsgesellschaft ja wohl 'verschlafen habe'. Allerdings sei er bereit, die Internetadressen für je 250.000 DM zu verkaufen. Die Betriebsgesellschaft lehnte ab und setzte vor Gericht durch, dass dem Markenhändler die Nutzung des Domainnamens 'eurospeedway' verboten wurde. Da schlug der 'Geschäftsmann' zurück: Schon 1997 habe er sich die für 'Organisation und Durchführung von Motor-Sport-Veranstaltungen' eingetragene Marke 'Eurospeed' lizensieren lassen. Also müsse die Rennbahn 'Eurospeedway Lausitz' ihren Namen ändern - es sei denn, er bekomme dafür zwei Millionen Mark. Vor Gericht machte er seine Markenrechte geltend.

Das Landgericht München I tadelte seine Klage als Missbrauch des Rechts (HKO 24017/00). Der Kläger habe noch nie ein Rennen organisiert. Die Lizenz an der Marke 'Eurospeed' habe er nicht erworben, um sie für einen eigenen Geschäftsbetrieb zu benutzen, sondern ausschließlich, um der Lausitzring-Betriebsgesellschaft den Namen streitig machen zu können und eine Ablösesumme herauszuschlagen.

Urteil des Landgerichts München I vom 14. Februar 2001 - HKO 24017/00

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