Beschlagnahme von Patientenkarteien

Bundesverfassungsgericht, 3. Kammer des 2.Senats, Beschluß vom 22. Mai 2000 - 2 BvR 291/92

Der Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patienten ist nicht darauf gerichtet, den Arzt vor einer strafrechtlichen Verurteilung zu schützen.

Der Fall
Eine anonyme Anzeige gegen Frauenarzt A beim Finanzamt löste ein Strafermittlungsverfahren aus. Steuerfahnder hatten weit über tausend Karteikarten beschlagnahmt. A wurde wegen Steuerhinterziehung und verschiedener Schwangerschaftsabbrüche ohne Rechtfertigung verurteilt.
A wendet sich nun mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die Beschlagnahme und Verwertung seiner Patientenkartei.

Die Entscheidung
Die Verfassungsbeschwerde ist erfolglos. Dem Vorbringen des A sind keine Gründe dafür zu entnehmen, daß die Verwertung der Erkenntnisse aus der Patientenkartei eigene Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte verletzte.

Konsequenzen
Streng genommen läuft der Beschluß darauf hinaus, daß die personenbezogenen Daten der Patienten - die wie hier höchstsensibler Natur sein können - dem uneingeschränkten Zugriff der Ermittlungsbehörden unterliegen, wenn sich das Strafverfahren gegen den Arzt richtet.

Fundstelle: DSB 1/2001, S. 22

Cybercourt.de  bei  Finanztip.de   Keine Haftung.
Finanztipps