Kein Anspruch der Deutschen Bahn auf Domain „bahnhoefe.de“
Der Deutschen Bahn als Eigentümer der meisten Personenbahnhöfe in Deutschland steht kein Unterlassungs- und Freigabeanspruch gegenüber dem Berechtigten an der Internetdomain „bahnhoefe.de“, einem Reiseunternehmen, zu. Das Landgericht Köln hält den Begriff „Bahnhöfe“ für völlig neutral und lehnte eine Assoziationskette „Bahnhöfe - Schienenverkehr - Eisenbahn - Deutsche Bahn" als nicht zwingend ab, da der Begriff für Bahnhöfe jeder Art im In- und Ausland verwendet wird.
Urteil des LG Köln vom 22.12.2005
84 O 55/05
JurPC Web-Dok. 34/2006