Der Herausgeber der bekannten Zeitung "Die Welt" kann gegen denjenigen, der sich den Domainnamen "weltonline.de" hat registrieren lassen, nicht rechtlich vorgehen, solange keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Domainname im geschäftlichen Verkehr in einer das Kennzeichen "Die Welt" verletzenden Weise verwendet werden soll.
Urteil des BGH vom 02.12.2004
I ZR 207/01
JurPC Web-Dok. 107/2005
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