Zur Pfändung von Domains

In Kürze: Eine Domain ist ein Wirtschaftsgut und kann daher wie andere Vermögensgegenstände auch gepfändet werden. Die Domain-Pfändung wird entweder durch den außergerichtlichen Weg (Mahnbescheid mit anschließender Zwangsvollstreckung) oder durch ein Gerichtliches Mahnverfahren verfolgt.

BGH zur Pfändbarkeit von Domains

Schon der BGH hat mit dem Beschluss des VII. Zivilsenats vom 05.07.2005 - VII ZB 5/05 klar zum Ausdruck gebracht, dass eine Internet-Domain "ganz normal" gepfändet werden kann. So heißt es im Leitsatz des Beschlusses: "Eine "Internet-Domain" stellt als solche kein anderes Vermögensrecht i.S. des § 857 Abs. 1 ZPO dar. Gegenstand zulässiger Pfändung nach § 857 Abs. 1 ZPO in eine "Internet-Domain" ist vielmehr die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber der Domain gegenüber der Vergabestelle aus dem der Domainregistrierung zugrunde liegenden Vertragsverhältnis zustehen. b) Die Verwertung der gepfändeten Ansprüche des Domaininhabers gegen die Vergabestelle aus dem Registrierungsvertrag kann nach § 857 Abs. 1 ZPO und § 844 Abs. 1 ZPO durch Überweisung an Zahlungs Statt zu einem Schätzwert erfolgen.

Diese Erfahrung musste auch ein bekannter deutscher Kult-Bloger machen. Seine in Blogger-Kreisen bekannte Domain "nerdcore.de" wurde nämlich gepfändet, weil der Domain-Inhaber die Kosten eines Abmahn-Prozesses nicht getragen hat. Für weitere Details und zum Hintergrund der Pfändung wird auf den Beitrag der beauftragten Anwaltskanzlei verwiesen. So wird auch noch mal deutlich, welches Risiko ein Website-Betreiber eingeht, wenn er auf eine erfolgreiche Unterlassungsklage (hier zur Löschung von Inhalten) nicht reagiert. Der Artikel Zwangsvollstreckung in Geldforderung beschreibt die Voraussetzungen, die Möglichkeiten und das Verfahren für die Durchführung einer derartigen Maßnahme.

Update aus der Website Golem: Der Blogger René Walter bekommt seine gepfändete Domain zurück. Nach nochmaliger Prüfung des Pfändungsbeschlusses kam die für .de-Domains zuständige DENIC zu dem Schluss, dass die Umschreibung der Domain zu Unrecht erfolgt ist. Die durch Euroweb gepfändete Domain Nerdcore.de geht zurück an den ursprünglichen Besitzer, den Blogger René Walter. Zuvor hatte die DENIC den Pfändungsbeschluss nochmals eingehend geprüft und kam nun zu dem Schluss, dass der "erwirkte Pfändungsbeschluss die Umschreibung dieser Domain nicht trägt". Daher wurde die Domain wieder an Walter zurückübertragen und damit der "bis zum 7. Januar 2011 bestehende Zustand wiederhergestellt".

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Im konkreten Fall beschreibt der Medien-Dienst Meedia.de, wie in einem solchen Fall ggf. der so genannte Streisand-Effekt auf Mandant und Anwalt zurückfallen könnte. Mit anderen Worten: Eine erfolgreiche Klage mit Vollstreckungstitel kann in ein Eigentor münden, wenn der Sacherverhalt durch die Klage erst richtig publik wird.

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