Diese Erfahrung musste auch ein bekannter deutscher Kult-Bloger machen. Seine in Blogger-Kreisen bekannte Domain "nerdcore.de" wurde nämlich gepfändet, weil der Domain-Inhaber die Kosten eines Abmahn-Prozesses nicht getragen hat. Für weitere Details und zum Hintergrund der Pfändung wird auf den Beitrag der beauftragten Anwaltskanzlei verwiesen. So wird auch noch mal deutlich, welches Risiko ein Website-Betreiber eingeht, wenn er auf eine erfolgreiche Unterlassungsklage (hier zur Löschung von Inhalten) nicht reagiert. Der Artikel Zwangsvollstreckung in Geldforderung beschreibt die Voraussetzungen, die Möglichkeiten und das Verfahren für die Durchführung einer derartigen Maßnahme.
Update aus der Website Golem: Der Blogger René Walter bekommt seine gepfändete Domain zurück. Nach nochmaliger Prüfung des Pfändungsbeschlusses kam die für .de-Domains zuständige DENIC zu dem Schluss, dass die Umschreibung der Domain zu Unrecht erfolgt ist. Die durch Euroweb gepfändete Domain Nerdcore.de geht zurück an den ursprünglichen Besitzer, den Blogger René Walter. Zuvor hatte die DENIC den Pfändungsbeschluss nochmals eingehend geprüft und kam nun zu dem Schluss, dass der "erwirkte Pfändungsbeschluss die Umschreibung dieser Domain nicht trägt". Daher wurde die Domain wieder an Walter zurückübertragen und damit der "bis zum 7. Januar 2011 bestehende Zustand wiederhergestellt".
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Im konkreten Fall beschreibt der Medien-Dienst Meedia.de, wie in einem solchen Fall ggf. der so genannte Streisand-Effekt auf Mandant und Anwalt zurückfallen könnte. Mit anderen Worten: Eine erfolgreiche Klage mit Vollstreckungstitel kann in ein Eigentor münden, wenn der Sacherverhalt durch die Klage erst richtig publik wird.
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