Steht dem bisherigen Inhaber (ein in Deutschland und Polen tätiges Handelsunternehmen für Baustoffe) der Domain (hier "melle.de") ebenfalls ein Namensrecht an der Bezeichnung zu, gilt grundsätzlich das Prioritätsprinzip. Dieses kann ausnahmsweise nur durchbrochen werden, wenn die Kommune mit einem wichtigen überörtlichen Ereignis oder einem bekannten geografischen Punkt in Verbindung gebracht werden kann, so dass ihr aus diesem Grund überragende Verkehrsbedeutung zukommt. Dies wurde im vorliegenden Fall vom Gericht verneint.
Urteil des LG Osnabrück vom 23.09.2005
12 O 3937/04
JurPC Web-Dok. 51/2006
CR 2006, 283
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