Die Verwendung derartiger Zusätze in einer Unternehmensdomain kann jedoch auch irreführend und damit wettbewerbswidrig sein. So untersagte das Hanseatische Oberlandesgericht einem gewerblichen Betreiber von Lottospielgemeinschaften die Verwendung der Domain "tipp.ag". Durch die Verwendung der Top-Level-Domain "ag", die hier auch in der Werbung wie eine Unternehmensbezeichnung verwendet wurde, konnte bei Verbrauchern der Eindruck entstehen, dass es sich um eine Aktiengesellschaft handelt. Tatsächlich wurde das Unternehmen aber in der Rechtsform einer GmbH geführt.
Urteil des OLG Hamburg vom 16.06.2004
5 U 162/03
JurPC Web-Dok. 262/2004
|
|