Internetrecht: Domainname - Checkliste Domainregistrierung

Frage 20 Prüft nicht bereits mein Provider oder das Deutsche Network Information Centre (DENIC), ob die Domain Rechte Dritter verletzt?

Weder die Provider, bei denen Sie Ihre Domain beantragen, noch die Organisationen, die die Domains verwalten und vergeben, beispielsweise das Deutsche Network Information Center (DENIC), führen Recherchen durch, ob die beantragten Domain-Namen mit den Rechten Dritter kollidieren. Im Interesse der Allgemeinheit an der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen und effektiven Registrierungsverfahrens treffen die DENIC grundsätzlich keinerlei Prüfungspflichten. Selbst auf völlig eindeutige, für jedermann erkennbare Verstöße braucht die DENIC bei der Erstregistrierung einer Domain nicht zu achten, weil nur so die Registrierung einer großen Anzahl von Second-Level-Domains in einem möglichst schnellen und preiswerten automatisierten Verfahren zu bewältigen ist. Prüfungspflichten bestehen erst dann, wenn die DENIC darauf hingewiesen wird, dass eine Domain-Registrierung Rechte Dritter verletzt.

Entscheidung 15 Bundesgerichtshof
Urteil vom 19. Februar 2004 | I ZR 82/01 | kurt-biedenkopf.de

Die DENIC ist bei der Registrierung eines Domain-Namens grundsätzlich nicht verpflichtet zu prüfen, ob hierdurch Rechte Dritter verletzt werden.

http://www.jurpc.de/rechtspr/20040216.htm

Frage 21 Wie kann ich kollidierende Rechte Dritter recherchieren?

Weder die Provider, bei denen Sie Ihren Domain-Namen beantragen, noch die Organisationen, die die Domains verwalten und vergeben, beispielsweise das Deutsche Network Information Center (DENIC), führen Recherchen durch, ob die beantragten Domain-Namen mit den Rechten Dritter kollidieren, vgl. Frage 20. Daher müssen Sie selbst entsprechende Recherchen veranlassen, um Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche Dritter, die sehr hohe Kosten auslösen können, vgl. Frage 40, zu vermeiden.

Die Rechtsprechung stellt sehr hohe Anforderungen an Ihre Prüfungspflicht. Sie geht von fahrlässigem Verhalten aus, wenn Sie die erforderlichen Recherchen nicht professionell durchführen und auswerten lassen. Daher wird eine von Ihnen durchgeführte Recherche den Anforderungen der Rechtsprechung regelmäßig nicht genügen.

Allerdings werden auch professionelle Recherchen niemals vollständig sein können, sondern das Risiko einer Kollision allenfalls reduzieren. Denn es gibt zahlreiche Unternehmen, wie z. B. Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder nicht als Kaufmann ins Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende, die zwar eigene Rechte an Unternehmenskennzeichen geltend machen können, aber in keinem Register oder Verzeichnis auftauchen.

Tipp: Ein auf Kennzeichen-Recherchen spezialisiertes Unternehmen finden Sie beispielsweise unter http://www.bis-service.de. Die Rechercheergebnisse sollten Sie unbedingt durch einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt auswerten lassen.

Frage 22 Wo kann ich identische und verwechslungsfähige Marken recherchieren?

Sie können selbst vorab eine kursorische Marken-Kurzrecherche zur ersten Einschätzung der Kollisionslagen durchführen. Allerdings ersetzt eine solche kursorische Kurzrecherche keine professionelle Recherche, welche die Rechtsprechung zur Vermeidung des Vorwurfs fahrlässigen Verhaltens voraussetzt, vgl. Frage 21.

Deutsche Marken können Sie im Markenregister unter https://dpinfo.dpma.de recherchieren. Die Recherche ist kostenlos, erfordert aber zunächst eine Registrierung. International registrierte Marken können Sie unter http://www.wipo.int/ipdl/en/search/madrid/search-struct.jsp recherchieren. Gemeinschaftsmarken können Sie unter http://oami.eu.int/de/database/ctm-online.htm recherchieren. Das Deutsche Patent- und Markenamt, http://www.dpma.de, bietet zudem in Berlin und München Recherchemöglichkeiten vor Ort an.

Neben den eingetragenen Marken ist es jeweils auch erforderlich, angemeldete Marken zu recherchieren, da die Markenpriorität durch den Tag der Anmeldung bestimmt wird, falls es zu einer Eintragung der angemeldeten Marke kommen sollte.

Tipp: Bitte denken Sie daran, dass es neben den Register-Marken auch nicht registrierte Marken geben kann, nämlich Marken kraft Verkehrsgeltung oder notorisch bekannte Marken, vgl. Frage 9.

Frage 23 Wie kann ich identische und verwechslungsfähige Unternehmenskennzeichen recherchieren?

Sie können selbst vorab eine kursorische Unternehmenskennzeichen-Kurzrecherche zur ersten Einschätzung der Kollisionslagen durchführen. Allerdings ersetzt eine solche kursorische Kurzrecherche keine professionelle Recherche, welche die Rechtsprechung zur Vermeidung des Vorwurfs fahrlässigen Verhaltens voraussetzt, vgl. Frage 21.

Bei Ihrer regionalen Industrie- und Handelskammer erhalten Sie Informationen, ob in Ihrer Region ein Unternehmen mit identischer oder ähnlicher Bezeichnung existiert. Dieser Service ist regelmäßig kostenpflichtig. Allerdings erhalten Sie dort normalerweise keine Informationen über Unternehmen aus anderen Regionen Deutschlands, welche möglicherweise auch in Ihrer Region Kennzeichenschutz genießen.

Unter http://www.handelsregister.de können Sie bundesweit in den jeweiligen Handelsregistern recherchieren. Umfassende Firmendatenbanken finden Sie auch unter http://www.genios.de. Beide Suchmöglichkeiten sind kostenpflichtig und können nur nach einer entsprechenden Anmeldung durchgeführt werden.

Bitte bedenken Sie, dass verfügbare Datenbanken niemals alle Unternehmen erfassen. Denn es gibt zahlreiche Unternehmen wie z. B. Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder nicht als Kaufmann ins Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende, die zwar eigene Rechte an Unternehmenskennzeichen geltend machen können, aber in keinem Register oder Verzeichnis auftauchen.

Tipp: Recherchieren Sie ergänzend mit Hilfe von Internet-Suchmaschinen, z. B. unter http://www.google.de.

Frage 24 Wie kann ich identische und verwechslungsfähige Werktitel recherchieren?

Sie können selbst vorab eine kursorische Titel-Kurzrecherche zur ersten Einschätzung der Kollisionslagen durchführen. Allerdings ersetzt eine solche kursorische Kurzrecherche keine professionelle Recherche, welche die Rechtsprechung zur Vermeidung des Vorwurfs fahrlässigen Verhaltens voraussetzt, vgl. Frage 21.

Sie müssen zum einen die Titel bereits erschienener Werke in den einzelnen Werkgattungen, vgl. Frage 13, recherchieren. Zum anderen müssen Sie recherchieren, ob jemand vor Erscheinen eines Werkes per Titelschutzanzeige Rechte an einem bestimmten Titel geltend macht, vgl. Frage 35. Bitte beachten Sie, dass ältere Titelschutzanzeigen, die ins Leere gingen, weil binnen angemessener Frist kein Werk erschienen ist, keine Prioritätsrechte begründen.

Erschienene Buchtitel beispielsweise können Sie unter http://www.buchhandel.de oder http://www.amazon.de kostenlos recherchieren. Titelschutzanzeigen können Sie unter http://www.titelschutzanzeiger.de kostenlos recherchieren. Bitte bedenken Sie, dass Titelschutzanzeigen auch in anderen branchenüblichen Medien veröffentlicht werden können.

Tipp: Unter http://www.mediaregister.de können Sie gegen eine Gebühr in spezialisierten Titelschutz-Datenbanken recherchieren.

Frage 25 Wie kann ich Namensrechte Dritter recherchieren?

Sie können selbst vorab eine kursorische Namens-Kurzrecherche zur ersten Einschätzung der Kollisionslagen durchführen. Allerdings ersetzt eine solche kursorische Kurzrecherche keine professionelle Recherche, welche die Rechtsprechung zur Vermeidung des Vorwurfs fahrlässigen Verhaltens voraussetzt, vgl. Frage 21. Für die Kurzrecherche eignet sich am besten das Internet.

Bitte beachten Sie hierbei, dass nicht nur die Namensrechte von so genannten natürlichen Personen kollidieren können. Kollidieren können beispielsweise auch die Namen von juristischen Personen und unter einem Gesamtnamen auftretende Personenvereinigungen.

Tipp: Kollidierende Namen Dritter können Sie beispielsweise kostenlos in Telefonnummern-Datenbanken, z. B. unter http://www.teleauskunft.de recherchieren. Ergänzend sollten Sie zudem eine Recherche mit Hilfe von Internet-Suchmaschinen, z. B. unter http://www.google.de, durchführen.

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Dr. Stefan Ricke bei Finanztip.de   Haftungshinweis vom Autor
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