Streitwertbemessung bei unverlangt zugesandter E-Mail-Werbung
Die Gerichte haben sich zunehmend mit Unterlassungsklagen wegen unverlangt zugesandter E-Mail-Werbung zu befassen. Das Oberlandesgericht Koblenz tritt der erkennbaren Tendenz entgegen, die Streitwerte in diesen Verfahren immer weiter herunterzusetzen. Vielmehr hält das Gericht in solchen Fällen einen Streitwert von 10.000 Euro für angemessen. E-Mail-Werbung ist ein Ärgernis, deren finanziellem Anreiz nur durch eine entsprechende Streitwertfestsetzung und damit empfindlich hohen Verfahrenskosten in geeigneter Weise begegnet werden kann.
Beschluss des OLG Koblenz vom 29.09.2006
14 W 590/06
JurPC Web-Dok. 27/2007