Bitte folgen Sie für die aktuellen Informationen zum Recht bei Online-Auktionen und dem Versandhandelskauf den folgenden Links: Verbraucherschutz bei Bestellung per Katalog und Onlinekauf und Widerrufsrecht und Widerrufsfrist bei Internet-Auktionen und Widerruf bei Online-Bestellungen. Der nachstehende Text ist ein Archivbeitrag, der nicht mehr aktualisiert wird und daher auch nicht mehr Bestandteil der Finanztipp-Textsuche ist. Der Inhalt ist daher sicherlich in manchen Punkten veraltet und sollte nur mit dieser Einschränkung gelesen werden.
Gewerbliche Internetanbieter treffen neben der Pflicht zu einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung auch Informationspflichten über die technischen Schritte, die zum Vertragsabschluss führen sowie darüber, ob der Vertragstext nach Vertragsschluss gespeichert wird und dem Verbraucher zur Verfügung steht und schließlich, wie der Käufer Eingabefehler erkennen und berichtigen kann.
Erfolgt der Verkauf jedoch über die Internetplattform eBay, sind diese weitergehenden Informationspflichten dadurch eingehalten, dass die entsprechenden Fragen in den jedem eBay-Teilnehmer zugänglichen eBay-AGB konkret geregelt sind. Eigene Informationen des Verkäufers sind darüber hinaus nicht erforderlich.
Urteil des LG Frankenthal (Pfalz) vom 14.02.2008 - 2 HK O 175/07, JurPC Web-Dok. 117/2008, Betriebs-Berater 2008, 509
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