Das Landgericht Berlin hat im Rahmen eines wettbewerbsrechtlichen Verfügungsverfahrens eine in eBay weit verbreitete Formulierung in den Widerrufsbelehrungen gewerblicher Händler beanstandet. Eine Belehrung über das gesetzliche Widerrufs- bzw. Rückgaberecht im Rahmen von eBay (oder anderer Auktionsbetreiber), in der nicht darauf hingewiesen wird, dass der Käufer bei einer Verschlechterung der Ware, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden ist, keinen Wertersatz zu leisten hat, ist unwirksam, soweit der Verbraucher nicht spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und die Möglichkeit, sie zu vermeiden (insb. durch Nichtgebrauch) hingewiesen wurde.
Beschluss des LG Berlin vom 15.03.2007 - 52 O 88/07HB
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