Zustandekommen eines Kaufvertrags mit eBay-Mitglied

Wird ein Kaufvertrag über die Internetplattform eBay abgeschlossen, kann der Käufer grundsätzlich davon ausgehen, dass der Vertrag mit der unter der Kennung angemeldeten Person zustande gekommen ist. Behauptet ein eBay-Mitglied, nicht er, sondern ein anderer habe den angebotenen Artikel unter Nutzung seiner Kennung erworben, muss er dies beweisen.

Urteil des LG Aachen vom 15.12.2006
5 S 184/06
NJW Heft 10/2007, Seite XII

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