Gleichwohl ist durchaus denkbar, dass der Aufrufende dem betroffenen Unternehmen zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn durch die Aktion der Geschäftsbetrieb des Unternehmens beeinträchtigt wird.
Urteil des OLG Frankfurt vom 22.05.2006
1 Ss 319/05
Handelsblatt vom 26.07.2006
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