Danach kann das Einstellen des Verkaufsangebots über ein Chipkarten-Lese/Schreibgerät in die Auktionsplattform „eBay“ unter der Kategorie „Sat-Receiver“ und „Pay-TV“ ein wettbewerbswidriges Verhalten darstellen, wenn dadurch der Eindruck erweckt wird, das angebotene Gerät diene zur Umgehung der Zugangsbeschränkung beim Pay-TV.
Urteil des LG Hamburg vom 06.09.2005
312 O 321/05
JurPC Web-Dok. 44/2006
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