Unzulässiges Warenangebot durch Bezug zu anderem Produkt

Ein wettbewerbswidriges Verhalten kann bereits durch ein Inverbindungbringen einer Ware mit einem anderen Produkt liegen, wenn Kaufinteressenten dadurch ein missbräuchliches Verhalten ermöglicht oder bewusst zumindest der Anschein einer solchen Möglichkeit erweckt wird.

Danach kann das Einstellen des Verkaufsangebots über ein Chipkarten-Lese/Schreibgerät in die Auktionsplattform „eBay“ unter der Kategorie „Sat-Receiver“ und „Pay-TV“ ein wettbewerbswidriges Verhalten darstellen, wenn dadurch der Eindruck erweckt wird, das angebotene Gerät diene zur Umgehung der Zugangsbeschränkung beim Pay-TV.

Urteil des LG Hamburg vom 06.09.2005
312 O 321/05
JurPC Web-Dok. 44/2006

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