Der Betreiber der Internetplattform "meinprof.de", auf der im Rahmen eines Forums Meinungsäußerungen zur Qualität von Professoren und Lehrern eingestellt werden, wurde von einem Hochschullehrer auf Beseitigung eines angeblich verunglimpfenden Beitrags in Anspruch genommen. Das Gericht verneinte eine allgemeine Prüfpflicht hinsichtlich der Rechtswidrigkeit von Einträgen. Eine solche Prüfpflicht ist dem Betreiber nur zumutbar, wenn der Betroffene zuvor im Wege einer Abmahnung konkrete Persönlichkeitsrechtsverletzungen geltend gemacht hat. Erst nach Kenntniserlangung von (vermeintlich) rechtswidrigen Beiträgen sind diese unverzüglich von der Internetseite zu entfernen.
Urteil des LG Berlin vom 31.05.2007
27 S 2/07
JurPC Web-Dok. 145/2007
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