Vorsicht bei Links auf dubiose Internetseiten

Viele Internetteilnehmer bieten den Besuchern ihrer Seite als besonderen Service so genannte Linklisten, über die andere interessante Seiten aufgerufen werden können. Hierbei sollte allerdings beachtet werden, dass derjenige, der editierte Links anbietet, auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn die „gelinkte“ Seite gesetzeswidrige Inhalte enthält oder dort Gesetzesverstöße ermöglicht werden.

Das Landgericht Hamburg sprach dem Berechtigten an einem Filmwerk einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen einen Internetanbieter zu, der auf seiner Seite einen Link aufführte, über den urheberrechtliche Film- und Musikwerke heruntergeladen werden konnten (so genannte eDonkey-Links).

Beschluss des LG Hamburg vom 15.07.2005
308 O 379/05
C&R 2006, 68

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