Hieran fehlt es nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamburg, wenn die Informationen zu den Versandkosten nur über einen Sternchenverweis und einen Link unter dem Stichwort "mehr Info" erreichbar sind, sofern Kunden dadurch nicht hinreichend auf weitere zusätzliche Preisbestandteile hingewiesen werden.
Urteil des OLG Hamburg vom 03.02.2005
5 U 128/04
JurPC Web-Dok. 27/2005
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