Unerlaubtes Herunterladen einer Anonymisierungssoftware

Lädt ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit eine Anonymisierungssoftware aus dem Internet herunter und installiert diese auf dem Firmen-PC, obwohl sich aus einer Dienstanweisung bzw. einer Dienstvereinbarung eindeutig das Verbot einer Installation privater Software ergibt, rechtfertigt dies den Ausspruch einer Kündigung. Eine ordentliche Kündigung ist in diesen Fällen ohne vorherige Abmahnung möglich, da es sich um eine schwere Verletzung der Dienstpflichten handelt und dem Arbeitnehmer die Rechtswidrigkeit seines Handelns ohne weiteres erkennbar ist und er nicht mit der Duldung seines Verhaltens durch den Arbeitgeber rechnen kann.

Ob das beanstandete Verhalten auch eine fristlose Kündigung rechtfertigt, hängt von der Interessensabwägung im konkreten Fall ab, bei der auch die persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers (z. B. Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Schwerbehinderteneigenschaft etc.) zu berücksichtigen sind.

Urteil des BAG vom 12.01.2007
2 AZR 179/05
JurPC Web-Dok. 24/2007

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