Marken in Metatags

Fremde Marken in Metatags im HTML-Quelltext sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ein große Rechtsunsicherheit herrschte lange Zeit bei der Frage, ob fremde Markennamen in Metatags verwendet werden dürfen oder nicht. Zunächst gingen die meisten Urteile in die Richtung, dass die Aufnahme in den Quelltext eine markenrechtlich unzulässige Nutzung bedeutet und damit auch gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Insbesondere die Düsseldorfer Richter verteten die Ansicht, dass dies zulässig wäre. Dem traten die Richter aus München entgegen.

Damit herrscht etwas mehr Rechtssicherheit. Fremde Markennamen und Unternehmenszeichen dürfen im HTML-Quelltext nicht verwendet werden. Dabei ist die sichtbare Verwendung der Marke nicht Voraussetzung für einen Unterlassungsanspruch. Der Bundesgerichtshof hat in einem Versäumnisurteil diesen harten Standpunkt vertreten.

Die Entscheidungen zur Nennung einer Marke in Metatags sind sehr unterschiedlich. So stellt zum Beispiel nach Ansicht des OLG Düsseldorf (Urteil vom 14.02.06, Az.: I-20 U 195/05) die Verwendung einer Marke als Metatag keine Verletzungshandlung dar. Dieser Standpunkt ist sicherlich nach der BGH-Entscheidung zu überdenken.

Im Urteilsfall bietet ein Unternehmen als Beklagte kostenlose Beratungsdienstleistungen für den Vergleich von Krankenkassen an. Die Kunden können danach die Konditionen einer Krankenversicherung (zum Beispiel der eigene Vertrag) mit den Kosten anderer Krankenkassen vergleichen. In der Vergangenheit haben Klägerin und Beklagte eine Kooperation für einen Krankenversicherungsvergleich unterhalten.

Auch nach Beendigung der Kooperation benutzte die Beklagte das Unternehmenskennzeichen der Klägerin in ihren Metatags. Anmerkung: Metatags sind Informationen im Kopfteil des Quelltextes einer einzelnen Webseite, die vermutlich noch von einigen Suchmaschinen ausgelesen und bei den Suchergebnissen berücksichtigt werden. Die modernen guten Suchmaschinen sollen diese Technik aber kaum noch nutzen.

Mit diesem Urteil hat der BGH (Urteil vom 18.05.2006, Aktenzeichen: I ZR 183/03) die Entscheidungen der Vorinstanzen (OLG Düsseldorf vom 15.07.2003 und LG Düsseldorf vom 04.12.2002) aufgehoben, die in der Verwendung der Marke als Metatag keine Verletzung des Unternehmenskennzeichens gesehen hatten.

Eine gute Übersicht über die Rechtsprechung zu diesem Thema bietet die Withöft & Terhaag Rechtsanwaltspartnerschaft. Zur Übersicht   und siehe auch  

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