Bekannte Marken dürfen nicht verwässert werden

Die Verwendung einer Internet-Domain, die mit einer bekannten Marke identisch ist, verstößt gegen das Markengesetz, wenn auf diese Weise die Bekanntheit der Marke "verwässert" wird. Das OLG Hamburg hat in einem Fall entschieden, daß der Beklagte nicht unter dem Namen derrick.de im Internet Lösungen für Webauftritte anbieten darf. Auch wenn eine Verwechslungsgefahr mit der Marke "Derrick" aus der Fernsehserie am Freitagabend nicht bestehe, werde durch die Verwendung des gleichen Namens die Attraktionskraft und der Werbewert der bekannten Marke "Derrick" beeinträchtigt. Der Beklagte habe auf unlautere Weise die Marke "Derrick" verwendet, um deren Unterscheidungs- und Anziehungskraft als Aufmerksamkeitswerbung für sich zu nutzen.
(Urteil des OLG Hamburg v. 21.09.00, 3 U 89/00; MD 3/2001, 315 ff)

Reinhard Mielke, 8.03.2001

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