Springer klagt erfolglos gegen "weltonline.de"
Nicht jede Verwendung eines auch noch so bekannten Firmen- oder Markenamens innerhalb von Internetdomains ist unzulässig. Der Axel Springer Verlag unterlag als Verleger der Tageszeitung "Die Welt" in einem jahrelangen Rechtsstreit mit dem Klagebegehren, die Verwendung der Domain "weltonline.de" untersagen zu lassen. Der Bundesgerichtshof hielt es für ausreichend, dass die Zeitung unter der Internetadresse "welt.de" erreichbar ist. Ein Anspruch auf den Schutz aller Wortkombinationen, in denen das Wort "Welt" vorkommt, kann nicht gewährt werden.
Urteil des BGH vom 02.12.2004
I ZR 207/01
Pressemitteilung des BGH