Verona.tv

Verona Feldbusch, notorisches Glitzer-Girl der deutschen Promi-Szene, störte sich an einer Internetadresse mit ihrem Vornamen: Ein Privatmann hatte die Domain 'verona.tv' für sich registrieren lassen. Frau Feldbusch zog vor Gericht und verlangte ein Verbot, weil die Domain gegen ihr Namensrecht verstoße.

Das Oberlandesgericht Hamburg gab ihr Recht (3 W 78/02). Man teile zwar nicht die Auffassung der Frau Feldbusch, sie gehöre zu den 'bekanntesten Persönlichkeiten Deutschlands', so die Richter. Trotzdem verletze die Internetadresse ihr Namensrecht. Denn sie sei doch vielen Internetnutzern unter ihrem Vornamen ein Begriff, gerade auch im Zusammenhang mit dem Fernsehen (tv). Diese würden die Domain 'verona.tv' schon wegen der Kombination 'Verona' und 'tv' mit Frau Feldbusch verbinden - insbesondere, wenn man bei der Eingabe von www.verona.tv weiter auf die Seite www.seitensprung.de gelange. Wenig wahrscheinlich, dass der durchschnittliche Surfer bei diesem Namen an die italienische Stadt Verona denke oder bei der Kennzeichnung 'tv' an das Inselreich Tuvalu. Der Inhaber der Domain habe es wohl darauf angelegt, die Prominenz der Frau Feldbusch auszunützen, um seine Website interessant zu machen.


Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 27. August 2002 - 3 W 78/02
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