Der Vertrag über den Kauf eines Handys und der Netzkartenvertrag mit dem Mobilfunkunternehmen sind getrennt zu betrachten; deshalb berechtigt weder der Verlust der Karte, noch der Verlust des Mobiltelefons den Kunden dazu, den Netzkartenvertrag mit dem Mobilfunknetzbetreiber außerordentlich zu kündigen. (Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 12. November 1999 - 235 C 8761/99)
Der Vertrag mit einem Mobilfunkunternehmen kann vorzeitig gekündigt werden, wenn das Handy ohne Verschulden des Kunden verloren geht und das Unternehmen nur ein Ersatzgerät anbietet, dessen Preis erheblich über dem Preis des ersten Geräts liegt. (Urteil des Amtsgerichts Osnabrück vom 14. April 1997 - 14 C 40/97)
Entnimmt ein Unternehmen aus einer Telefonbuch-CD-ROM (einer Datenbank mit mehreren Millionen Einträgen) die Anschriften von einigen tausend Telefonteilnehmern, um sie in einer eigenen Datei zu speichern und damit Werbebriefe zu adressieren, handelt es sich dabei nicht um eine verbotene "Vervielfältigung fremden Datenmaterials", weil nur "unwesentliche Teile der fremden Datenbank exportiert" wurden. (Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 11. November 1998 - 6 U 29/98)
Werbung mit der Aussage "Handy-Vertrag ohne Grundgebühr" ist irreführend, wenn der Kunde zwar keine Grundgebühr zahlen muss, trotzdem aber mit dem Abschluss des Vertrags für ihn monatliche Fixkosten dadurch entstehen, dass die Telefonkarte jeden Monat mit einem Mindestbetrag aufzuladen ist. (Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein vom 9. Juni 1998 - 6 U 22/98)
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