Von Tatsachenbehauptungen und 'echten Fragen': Prinzessin Caroline beschäftigt einmal mehr die Justiz

Die von der Regenbogenpresse schwer strapazierte Prinzessin Caroline suchte wieder einmal ihr Heil bei der Justiz und versuchte, eine Zeitschrift zu einer Gegendarstellung zu zwingen. Auf dem Titelblatt hatte man ein großes Bild von ihr publiziert, garniert mit der Titelzeile 'Prinzessin Caroline - Wieder schwanger? Ihre Figur sorgt für neue Gerüchte'. Im Innenteil wurde unter der Überschrift 'Mit 43 noch mal Mutter?' ausgeführt, dass bei einem Gala-Dinner in New York, an dem die Prinzessin teilnahm, andere Gäste diese 'neuen Babygerüchte' aufgebracht hätten.

Beim Landgericht Offenburg kam die Prinzessin mit ihrem Anliegen nicht durch (3 O 469/00). Nur falschen Tatsachenbehauptungen könne man mit einer Gegendarstellung entgegentreten. Hier handle es sich jedoch um eine Frage, die selbst keine Aussage enthalte, sondern auf eine (inhaltlich noch nicht feststehende) Antwort abziele. Es sei auch keine rhetorische Frage, deren Ergebnis schon feststehe, sondern eine 'ergebnisoffene, somit 'echte' Frage'. Der im Innenteil veröffentlichte Artikel behaupte ebenfalls nicht, dass Prinzessin Caroline schwanger sei, sondern teile mit, dass Kleidung und Auftreten der Prinzessin bei dem erwähnten Gala-Dinner Teilnehmer dieser Veranstaltung angeregt hätten, derartige Vermutungen anzustellen.

Die Richter räumten ein, dass für die Regenbogenpresse die Versuchung existiere, 'Äußerungen verstärkt in Frageform in die Öffentlichkeit zu tragen', um juristische Komplikationen zu vermeiden. Dennoch bleibe eine Frage etwas anderes als eine Tatsachenbehauptung - eine 'echte Frage' sei keiner Gegendarstellung fähig.


Urteil des Landgerichts Offenburg vom 21. Dezember 2000 - 3 O 469/00

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