Beim Landgericht Offenburg kam die Prinzessin mit ihrem Anliegen nicht durch (3 O 469/00). Nur falschen Tatsachenbehauptungen könne man mit einer Gegendarstellung entgegentreten. Hier handle es sich jedoch um eine Frage, die selbst keine Aussage enthalte, sondern auf eine (inhaltlich noch nicht feststehende) Antwort abziele. Es sei auch keine rhetorische Frage, deren Ergebnis schon feststehe, sondern eine 'ergebnisoffene, somit 'echte' Frage'. Der im Innenteil veröffentlichte Artikel behaupte ebenfalls nicht, dass Prinzessin Caroline schwanger sei, sondern teile mit, dass Kleidung und Auftreten der Prinzessin bei dem erwähnten Gala-Dinner Teilnehmer dieser Veranstaltung angeregt hätten, derartige Vermutungen anzustellen.
Die Richter räumten ein, dass für die Regenbogenpresse die Versuchung existiere, 'Äußerungen verstärkt in Frageform in die Öffentlichkeit zu tragen', um juristische Komplikationen zu vermeiden. Dennoch bleibe eine Frage etwas anderes als eine Tatsachenbehauptung - eine 'echte Frage' sei keiner Gegendarstellung fähig.
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