Auswertung anderswo erschienener Anzeigen ist wettbewerbswidrig
Auf dem engen Münchner Wohnungsmarkt sind offenbar auch die einschlägigen Adressen heiß umkämpft: Die Herausgeberin eines regionalen Anzeigenblattes verklagte den Betreiber einer Internet-Wohnungsbörse, weil er in ihrem Blatt erschienene Anzeigen verwertete.Das Anzeigenblatt bringt zweimal wöchentlich Vermietungsangebote von Privatleuten und kostet 1.80 Euro. Bei der Internet-Wohnungsbörse dagegen bekamen Interessenten kostenlos einen Überblick über alle provisionsfrei anzumietenden Wohnungen. Wenn ein Kunde nähere Auskünfte über ein beschriebenes Objekt anforderte, bekam er gegen Bezahlung die vollständigen Informationen.
Vor Gericht beantragte die Herausgeberin des Anzeigenblatts, dem Internet-Betreiber die Auswertung der von ihr veröffentlichten Inserate zu verbieten. Das Landgericht München I gab ihr Recht (4 HKO 19285/01). Die Wohnungsbörse im Internet nutze die Kundenbeziehungen der Herausgeberin in unlauterer Weise aus und störe so das Geschäft des Anzeigenblatts. Wer die gleichen Angebote umsonst studieren könne, werde sich das Offertenblatt nicht mehr kaufen. Der Internet-Anbieter schädige also als Trittbrettfahrer fremder Arbeit den Umsatz der Herausgeberin, das sei wettbewerbswidrig.
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